www.kinderwagen-huber.de - Donnerstag, 9. September 2010
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Kaufberatung Kinder-Autositze

Seit dem 1. April 1993 besteht generell Sicherungspflicht für Kinder in Kraftfahrzeugen.
 

§ 21 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat folgenden Wortlaut:

"Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die für das Kind geeignet sind ..."

Kinderrückhaltesysteme (von der Babyschale bis zur einfachen Sitzerhöhung), die noch nach ECE 44-02,  44-01 oder sogar 44-00 zugelassen sind, dürfen ab dem 8. April 2008 nicht mehr benutzt werden.

Besonders ältere, gebrauchte Kindersitze sollten zur Sicherheit Ihres Kindes nicht gekauft werden.

Achten Sie beim Kauf eines Kindersitzes auf die aktuellen Prüfnormen ECE-R-44/03 und ECE-R-44/04.

ECE-Normgruppen für Kinderautositze

  Gewicht Alter Einbau
Gruppe 0 0 - 10 kg 0 - 9 Mon entgegen der Fahrtrichtung
Gruppe 0+ 0 - 13 kg 0 - 18 Mon entgegen der Fahrtrichtung
Gruppe 1 9 - 18 kg 9 Mon - 4,5 Ja in/entg. der Fahrtrichtung
Gruppe 2 15 - 25 kg 3 - 7 Ja in Fahrtrichtung
Gruppe 3 22 - 36 kg 6 - 12 Ja in Fahrtrichtung

Hilfreiche Tipps für den Kauf von Kinderautositzen